BudaQuelle Beverages D

ERFRISCHUNGSGETRÄNKE
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Hinweis für Bestellungen aus Deutschland

Jedermann ist im Sinne der EU-Vorschriften berechtigt, Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zu importieren:

Warenverkehr innerhalb der EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Für Waren, die Sie liefern, kann von Ihren Kunden gegebenenfalls eine Lieferantenerklärung angefordert werden.

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Europäischer Binnenmarkt

Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) definierte den Europäischen Binnenmarkt als einen «Raum ohne Binnengrenzen», in dem die vier sogenannten Grundfreiheiten (freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr und freier Personenverkehr) gewährleistet sind.


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Unser Mineralwasser ist grundsätzlich pfandfrei und darf ganz legal im Sinne der EU-Vorschriften auch pfandfrei nach Deutschland eingeführt werden unter der Voraussetzung, dass die Ware nicht in den freien Handelsverkehr gelangt. Lediglich der Verkauf von Mineralwasser im Handelsverkehr (Ladenverkauf) ist pfandpflichtig! Der Weiterverkauf unserer Ware in Deutschland ist daher nicht gestattet. Der freie Import zum eigenen Vebrauch ist jedoch ohne jegliche Beschränkung zulässig!

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